Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag, 22. März 2024, muss unser Büro aufgrund von Wartungsarbeiten an unseren EDV-Systemen leider ganztägig geschlossen bleiben. Bitte beachten Sie, dass wir an diesem Tag weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar sind. Wir danken für Ihr Verständnis!

Problem GVO

Zum 1. Juli 2018 ist eine Änderung der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) in Kraft getreten. Leider hat sich bei der Umsetzung dieser Gesetzesänderung herausgestellt, dass bei Grundstückskauf- und Übertragungsverträgen, die nach dem alten Recht geschlossen wurden, am 1. Juli 2018 aber noch nicht vollzogen waren, einige Fragen unklar geblieben sind. 

Wenn das für Sie zutrifft, schreiben wir Sie noch gesondert an; Sie müssen sich also im Moment noch keine Sorgen machen. 

Wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch in Ihrem Fall schon erfolgt ist, die GVO-Genehmigung noch nach alter Rechtslage erteilt wurde, oder wenn Sie Ihren Vertrag überhaupt erst ab dem  01.07. geschlossen haben, besteht für Sie kein Problem. Das gleiche gilt, wenn für Ihren Vertrag schon nach alter Rechtslage gar keine GVO-Genehmigung erforderlich war (das können Sie Ihrer Urkunde entnehmen, gegen Ende unter "Schlussbemerkungen, Hinweise des Notars").

Wenn Sie aber von uns ein Hinweisschreiben erhalten haben, dass dieses Problem für Ihren Fall zutrifft, finden Sie hier ein PDF-Dokument "Problem GVO", in dem Ihnen die Rechtslage noch einmal ganz ausführlich geschildert wird. 

Selbstverständlich können Sie uns auch gern persönlich dazu ansprechen.